Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Geschäftskunden: Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen

der Elto DACH GmbH, c/o Mindspace, Rödingsmarkt 9, 20459 Hamburg, (Verkäufer).

Präambel

Den Lieferungen und Leistungen des Verkäufers liegen diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde.

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen und 
Bestimmungen zum Kauf von Ladeeinrichtungen und anderen Vertragsgegenständen

§ 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss
  1. Für den Verkauf und die Errichtung von Vertragsgegenständen durch den Verkäufer gelten – soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stellt der Käufer abweichende Vertragsbedingungen, werden diese auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihnen nicht widerspricht. Eine Einbeziehung von abweichenden Vertragsbedingungen des Käufers setzt eine schriftliche Zustimmung des Verkäufers voraus.
  2. Der Vertrag kommt nach Annahme des Angebots mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
  3. Die Regelungen im Angebot gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor und werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.
  4. Ergänzende, abweichende oder andere Änderungen gegenüber dem Angebot des Verkäufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Käufer den Verkäufer hierauf gesondert hinweist (Änderungen durch den Käufer auf dem Angebot reichen hierzu nicht) und der Verkäufer diese daraufhin schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsgegenstand
  1. Der genaue Leistungsumfang, Art und Anzahl der Komponenten,  wie z.B. Ladeeinrichtungen, die technische Spezifikation (Vertragsgegenstand), der voraussichtliche Liefertermin und der Kaufpreis ergeben sich aus dem Angebot des Verkäufers.
§ 3 Lieferfrist, höhere Gewalt
  1. Die Angaben zum Liefertermin sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.
  2. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, wie zum Beispiel Übergabe von Unterlagen, die Einholung von Genehmigung und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
  3. Entschädigungsansprüche des Käufers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, vorbehaltlich der Regelungen unter § 7 (Haftung) ausgeschlossen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
  4. Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungen durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, Pandemien, hoheitliche Anordnungen), wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind die Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind.
§ 4 Gefahrenübergang
  1. Bei Leistungen ohne Errichtung des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Käufer über.
  2. Bei Leistungen inklusive der Errichtung des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr am Tag der Abnahme auf den Käufer über.
  3. Vom Zeitpunkt des erfolgten Gefahrübergangs an trägt der Käufer sämtliche Risiken, Gefahren, Kosten und Lasten sowie alle Rechte und Pflichten, die mit dem Eigentum an bzw. dem Betrieb des Vertragsgegenstandes zusammenhängen. 
§ 5  Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
  1. Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich in Euro und – soweit diese nicht gesondert ausgewiesen ist – zzgl. Umsatzsteuer.
  2. Die Fälligkeit der Zahlungen ergibt sich aus dem Angebot des Verkäufers.
  3. Soweit die Fälligkeit der Zahlung an ein Ereignis geknüpft ist und sich dieses Ereignis aus Gründen verzögert, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so wird die Zahlung dennoch 4 Wochen nach dem gemäß Angebot geplanten Termin für das Ereignis zur Zahlung fällig.
  4. Rechnungen für Zahlungen sind zehn Kalendertage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig und sind ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto des Verkäufers.
  5. Gegen Ansprüche des jeweiligen Vertragspartners kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
  6. Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag behält sich der Verkäufer das Eigentum an den Vertragsgegenständen vor. Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Vertragsgegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. 
§ 6 Mängelhaftung
  1. Gewährleistungsrechte des Käufers, solange dieser kein Verbraucher ist, setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren bei Verbrauchern in 24 Monaten nach erfolgter Lieferung oder Abnahme des Vertragsgegenstandes beim Käufer. In übrigen Fällen verjähren die Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung oder Abnahme des Vertragsgegenstandes beim Käufer.
  3. Nach Lieferung bzw. Abnahme des Vertragsgegenstandes haftet der Verkäufer vorbehaltlich der Regelung in § 7 in der Weise, dass der Verkäufer die Mängel zu beseitigen hat. Sollte trotz aller aufgewendeten Der Verkäufer wird den Vertragsgegenstand im Falle einer fristgerechten Mängelrüge, nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder bei Verschleiß. Gleiches gilt bei Schäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung, eines ungeeigneten Baugrundes oder äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 
  6. Bei Mängelrügen darf der Käufer Zahlungen nur in dem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, kann der Verkäufer die entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt verlangen.
  7. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen § 7 (Haftung).
  8. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
  9. Die im Angebot angegebenen technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen stellen grundsätzlich keine Zusicherungen oder Garantien dar, es sei denn im Angebot ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
§ 7 Haftung
  1. Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftenden Vertragspartner bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden
  3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 8 Beauftragung Dritter
  • Der Verkäufer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB zu bedienen, sofern sichergestellt ist, dass die Leistungen sach- und fachgerecht durchgeführt werden.
§ 9 Informationspflichten nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Die Parteien verpflichten sich, die dem jeweils anderen Vertragspartner nach Art. 12 ff. DSGVO obliegenden Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen zu erfüllen.
  • Hierfür verwendet der Vertragspartner, der die personenbezogenen Daten weitergibt bzw. auf dessen Veranlassung die Kontaktaufnahme erfolgt, die ihm vom anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen. Die Informationen zum Datenschutz des Verkäufers befinden sich hier: Datenschutzerklärung.
  • Die Vertragspartner sind nicht verpflichtet, die vom anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen vor der Aushändigung an die betroffenen Personen zu prüfen. Sie sind weiterhin nicht berechtigt, diese ohne vorherige Zustimmung zu ändern. Es obliegt ausschließlich dem zur Information verpflichteten Vertragspartner, dem anderen Vertragspartner den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen und diese bei Bedarf auch während der Vertragslaufzeit zu aktualisieren.
§ 10 Schlussbestimmungen
  1. Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Husum.
  2. Auf diese Bedingungen und das Angebot finden das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und seiner sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte. Eine unwirksame Bestimmung oder Lücke in dem Vertrag werden durch die Vertragspartner durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags am nächsten kommt. § 139 BGB wird insgesamt abbedungen.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Teil 2: Zusätzliche Bestimmungen zur Errichtung des Vertragsgegenstandes

  • Sofern die Errichtung des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer geschuldet ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen, soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wird.
§ 1 Errichtung des Vertragsgegenstandes; Abnahme
  1. Der Verkäufer errichtet den an den Käufer verkauften Vertragsgegenstand an den im Angebot angegebenen Standorten nach den geltenden Regeln der Technik. Die zur Errichtung jeweils erforderlichen Leistungen (z. B. Erdarbeiten, Wanddurchbruch, Verlegung von Kabeln, Anfahrschutz) sind in dem Angebot spezifiziert. Umfasst ist – soweit vereinbart – auch die Errichtung der zum Betrieb der Ladeeinrichtungen erforderlichen technischen Nebenanlagen, z. B. Schalt- und Messeinrichtungen, informations- und kommunikationstechnische Infrastruktur (IKT-Einrichtungen).
  2. Der Käufer gestattet alle Maßnahmen des Verkäufers sowie seiner Beauftragten, soweit sie zur Errichtung des Vertragsgegenstandes und ggf. der technischen Nebenanlagen erforderlich sind.
  3. Der voraussichtliche Installationstermin ist in dem Angebot angegeben. Der Verkäufer wird den Käufer rechtzeitig über eine gegebenenfalls erforderliche Verschiebung des Installationstermins informieren und mit dem Käufer einen möglichst zeitnahen neuen Termin vereinbaren.
  4. Das voraussichtliche Datum der Inbetriebnahme ist in dem Angebot angegeben. Bei einer Verschiebung des Installationstermins verschiebt sich der Termin für die Inbetriebnahme um den entsprechenden Zeitraum. In diesem Fall und bei einer aus sonstigen Gründen erforderlichen Terminverschiebung wird der Verkäufer den Käufer rechtzeitig informieren und mit dem Käufer einen neuen Termin für die Inbetriebnahme vereinbaren.
  5. Der Käufer nimmt den errichteten Vertragsgegenstand innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab, nachdem der Verkäufer ihn über die Inbetriebnahme und Abnahmereife in Kenntnis gesetzt und zur Abnahme aufgefordert hat. Der Käufer darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang der Mitteilung der Abnahmereife gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Verkäufer keine gegenteilige Mitteilung erhält.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Käufers
  1. Falls und soweit der Käufer nicht (alleiniger) Grundstückseigentümer ist, wird er bis zu dem in dem Angebot genannten Termin für die Installation der Ladeeinrichtungen die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. seiner Miteigentümer zu Errichtung und Betrieb der Ladeeinrichtungen einholen und diese auf Verlangen gegenüber dem Verkäufer nachweisen.
  2. Sofern die Errichtung der Ladeeinrichtungen sonstige zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) voraussetzt, obliegt es dem Kunden, diese bis zum geplanten Termin für die Errichtung der Ladeeinrichtungen einzuholen.
  3. Können die Ladestationen aufgrund einer fehlenden Zustimmung des Grundstückseigentümers oder fehlender Genehmigungen nicht oder nur verspätet errichtet und in Betrieb genommen werden, trägt der Käufer die dem Verkäufer hierdurch entstehenden Kosten und vergeblichen Aufwendungen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Anspruchs auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
  4. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zutritt zu dem Standort gewährleistet ist.

(Stand 17.09.2021)

Privatkunden: Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Angebot über die Lieferung und Installation einer elektrischen Ladelösung für Elektrofahrzeuge

Präambel
Elto DACH GmbH, Gasstraße 18, 22761 Hamburg, Registergericht Hamburg, Registernummer HRB 173065, ist eine mit der RENAULT-Gruppe verbundene Gesellschaft, deren Zweck es ist, Ladeinfrastrukturprojekte für Elektrofahrzeuge und aufladbare Hybridfahrzeuge von der Konzeption bis zum Betrieb der Ladenetze zu ermöglichen (nachfolgend „ELTO“ oder „Mobilize Power Solutions beyond automotive“ genannt). ELTO bietet Ladelösungen für Elektrofahrzeuge von Privatkunden des Händlernetzes der Renault-Gruppe (Renault, Dacia, Alpine, Mobilize) an, die die Lieferung und Installation von Wallboxen am Wohnort umfasst (das „Angebot„). ELTO bietet ihre Leistungen unter der Marke „Mobilize Power Solutions beyond automotive“ an.
Artikel 1. Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) legen die Modalitäten und Bedingungen fest, unter denen ELTO sich verpflichtet, dem Kunden das Angebot, wie in der Kopfzeile der vorliegenden AGB beschrieben, anzubieten, wobei die Bedingungen für die Berechtigung zur Nutzung des Angebots in Artikel 5 unten aufgeführt sind. Die AGB gelten für alle Verträge im Zusammenhang mit der Ladestation, die über das Händlernetz der Renault-Gruppe (Renault, Dacia, Alpine, Mobilize) abgeschlossen werden und werden den Kunden zusammen mit dem Angebot ausgehändigt.
Artikel 2. Definitionen
„Ladestation(en)“: bezeichnet die Ladestation(en) für Elektrofahrzeuge, die Gegenstand des Vertrags ist (sind), wie im Bestellformular beschrieben. „Bestellformular“: bezeichnet die besonderen Bedingungen, die dem Kunden im Rahmen des Angebots angeboten werden und die insbesondere die Wahl seiner Optionen, die Rechnungsmodalitäten, seine Preismodalitäten sowie die Lieferbedingungen angeben. Das Bestellformular wird vom Kunden unterzeichnet. „Vertrag“: bezeichnet die Gesamtheit, die aus den vorliegenden AGB, dem Angebot, dem Bestellformular und seinen eventuellen Anhängen sowie gegebenenfalls jedem neuen, späteren Bestellschein besteht. „Angebot“: bezeichnet jedes detaillierte Angebot, das Mobilize Power Solutions beyond automotive dem Kunden unterbreitet. „Rechnung“: bezeichnet die Schlussrechnung an den Kunden, in der die verschiedenen Zahlungen, die Mobilize Power Solutions beyond automotive vom Kunden im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erhalten hat, zusammengefasst sind. „Lieferung“: bezeichnet die im Rahmen des Vertrages erbrachte Leistung der Lieferung der Hardware nach den Regelungen unter Artikel 7.1. „Installation“: bezeichnet die im Rahmen des Vertrags erbrachte Leistung der Installation der Hardware gemäß den vom Kunden geäußerten Anforderungen. „Hardware“: bezeichnet die Gesamtheit der im Rahmen des Vertrags verkauften und auf dem Bestellformular aufgeführten Ladestationen. „Inbetriebnahme“: bezeichnet die im Rahmen des Vertrags erbrachte Leistung, die die Nutzung der Hardware durch den Kunden nach Abschluss der Installation ermöglicht. „Dienstleistung(en)“: bezeichnet die Dienstleistung(en), die der Kunde erworben hat und zu deren Erbringung sich Mobilize Power Solutions beyond automotive im Rahmen des Bestellformulars verpflichtet hat.
Artikel 3. Vertragsdokumente
Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten: – dem Angebot; – den vorliegenden AGB; – Datenschutzinformation; – dem elektronisch unterzeichneten Bestellformular.
Artikel 4. Wirksamkeit & Laufzeit des Vertrags
Vorbehaltlich des Artikels 18 (Widerrufsrecht) tritt der Vertrag an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde das Bestellformular unterzeichnet. Jede Erweiterung des Angebots ist Gegenstand eines neuen Bestellformulars.
Artikel 5. Anforderungen
Das Angebot gilt ausschließlich für volljährige Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Nur volljährige natürliche Personen können die gewerblichen Angebote des Händlernetzes der RENAULT-Gruppe unterzeichnen. Wenn der Kunde Mieter ist, muss er vor Abschluss des Vertrages die schriftliche Zustimmung des Eigentümers des Mietobjekts einholen. Es obliegt dem Kunden, den Vermieter über die Änderungen zu informieren, die aufgrund der Installation der Hardware an dem Mietobjekt vorgenommen werden können. Der Kunde erklärt, dass er über eine Immobilie und eine elektrische Installation verfügt, die den geltenden Normen entsprechen und keine Gefahr für Personen darstellen. Die elektrische Installation muss den geltenden Vorschriften entsprechen: – Anschluss des Verteilerkastens an den Zähler des Energieversorgers, – Erdungsanschluss der elektrischen Anlage der Wohnung mit einem Widerstandswert von weniger als 100 Ohm, – Vorhandensein eines allgemeinen Differenzialschutzes, – Ausgewogene Installation, – Keine Feuchtigkeit/Wasser im Zähler/Raum Sollte Mobilize Power Solutions beyond automotive nach Abschluss des Vertrages feststellen, dass die Anforderungen nicht oder nicht mehr erfüllt werden, behält sich Mobilize Power Solutions beyond automotive das Recht vor, die Installation zu verweigern und Mehrkosten zu berechnen. Im Falle von zusätzlich erforderlichen Leistungen unterbreitet der Subunternehmer der Mobilize Power Solutions beyond automotive dem Kunden ein gesondertes Angebot. In diesem Falle kommt ein gesonderter Vertrag zwischen dem Subunternehmer und dem Kunden zustande.
Artikel 6. Vertragsabschluss
  1. Kundeninformationen und Angebot Zum Zwecke der Feststellung des Bedarfs des Kunden und der örtlichen Gegebenheiten füllt der Kunde zusammen mit einem Verkäufer des Händlernetzes der Renault-Gruppe einen Fragebogen aus. Auf Basis der dort angegebenen Informationen, insbesondere zur Anzahl der Wanddurchbrüche und zur Länge der zu verlegenden Kabel, erstellt Mobilize Power Solution ein automatisiertes Angebot. Der Kunde ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Informationen. Das von Mobilize Power Solutions beyond automotive über das RENAULT-Netzwerk vorgelegte Angebot ist für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Aushändigung an den Kunden gültig.
  2. Annahme des Angebots Das Bestellformular wird beim RENAULT-Händler durch den Kunden unterzeichnet. Der Kunde erhält eine Kopie des Bestellformulars entweder vor Ort bei dem RENAULT-Händler und/ oder auf Wunsch des Kunden per E-Mail.
  3. Registrierung auf der Plattform zur Terminkoordination Zum Zwecke der Koordinierung des Installationstermins und zum Austausch der erforderlichen Informationen mit dem Subunternehmer der Mobilize Power Solutions beyond automotive, der die Installation vornehmen wird, erhält der Kunde zusammen mit dem Fragebogen einen Link, unter welchem er sich auf der Plattform registrieren kann. Der Kunde verpflichtet sich, die dort angeforderten Angaben, unter anderem Fotos des Installationsorts und des Verteilerkastens, vollständig einzugeben bzw. hochzuladen.
Artikel 7. Beschreibung der von Mobilize Power Solutions beyond automotive erbrachten Leistungen
  • Das Angebot von Mobilize Power Solutions beyond automotive beinhaltet den Verkauf, die Lieferung und ggf. die Installation und die Inbetriebnahme der Ladestation am Wohnsitz des Kunden. Die Lieferung und Installation kann erfolgen, sobald Mobilize Power Solutions beyond automotive die Vorauszahlung des Kunden gemäß den im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen erhalten hat. Auf Wunsch des Kunden, kann das Angebot auch nur den Verkauf und die Lieferung der Hardware beinhalten.
7.1 Lieferung der Hardware
  1. Lieferumfang Mobilize Power Solutions beyond automotive verpflichtet sich, dem Kunden die Hardware an den Wohnsitz des Kunden direkt oder über den beauftragen Subunternehmer zu liefern. Die Hardware wird mit einer Bedienungsanleitung und Installationsanleitung in deutscher Sprache geliefert.
  2. Termin für die Lieferung und Installation Der Termin der Lieferung und Installation der Hardware beim Kunden wird dem Kunden über die Plattform zur Terminkoordination oder den beauftragten Subunternehmer mitgeteilt. Nach der Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Kunden und seiner Registrierung auf der Plattform wird Mobilize Power Solutions beyond automotive die Installation innerhalb von voraussichtlich fünfundvierzig (45) Tagen nach der Bestellung durchführen und sich nach besten Kräften bemühen, die Installation vor der Auslieferung des Fahrzeugs durchzuführen. Sofern nur die Lieferung der Hardware ohne Installation erfolgen soll, so wird dem Kunden der voraussichtliche Termin für Lieferung bereits mit dem Angebot mitgeteilt.
7.2 Installation der Hardware
  1. Frist für die Installation der Hardware Sofern die Installation Teil der Leistungen ist, gilt Folgendes: Mobilize Power Solutions beyond automotive wird eine (1) Anreise unternehmen, um die Installation der Hardware durchzuführen. Der Zeitpunkt der Installation wird zwischen den Parteien auf der Grundlage von Terminvorschlägen der Mobilize Power Solutions beyond automotive vereinbart. Mobilize Power Solutions beyond automotive verpflichtet sich, den Kunden direkt oder über den beauftragten Subunternehmer innerhalb von 2 Werktagen nach elektronischer Unterzeichnung des Bestellformulars zu kontaktieren. Sollte es dem Kunden nicht möglich sein, am Installationstermin anwesend zu sein, verpflichtet er sich, Mobilize Power Solutions beyond automotive mindestens 2 Werktage im Voraus darüber zu informieren. Andernfalls wird dem Kunden eine Gebühr von zweihundert Euro (200€) für Terminstornierungen berechnet, die weniger als 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde an dem vereinbarten Termin nicht anwesend ist.
  2. Zusätzliches Angebot Wenn Mobilize Power Solutions beyond automotive während der virtuellen Prüfung oder der Installation feststellt, dass zusätzliche in dem Angebot nicht enthaltene Komponenten oder Leistungen erforderlich sind, so ist der Kunde dafür verantwortlich, diese Leistungen in Abstimmung mit Mobilize Power Solutions beyond automotive durch einen Dritten erbringen zu lassen. Zu diesem Zwecke unterbreitet der Subunternehmer auf Wunsch des Kunden ein gesondertes Angebot für diese Lieferung und/ oder Leistung. In diesem Fall ist Mobilize Power Solutions beyond automotive bis zur Erbringung der Leistung durch den Subunternehmer von ihrer Leistungspflicht befreit.
  3. Installation Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu seiner Immobilie, seinem Stromkasten und generell zum Installationsort zu ermöglichen. Sofern der Zugang nicht möglich ist oder der Kunde die vereinbarten Vorleistungen nicht erbracht hat, wird ein neuer Termin vereinbart und Mehrkosten für den zusätzlichen Termin in Höhe von zweihundert Euro (200€) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sofern eine Installation nicht möglich ist oder weitere Terminvereinbarungen scheitern, ist Mobilize Power Solutions beyond automotive berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
  4. Inbetriebnahme Nach Abschluss der Installation nimmt Mobilize Power Solutions beyond automotive die Ladestation in Betrieb. Ein Abnahmeprotokoll über die Installation und Inbetriebnahme wird entweder von Mobilize Power Solutions beyond automotive oder seinem Subunternehmer erstellt und vom Kunden unterzeichnet.
7.3 Nichteinhaltung der Liefer- und Installationsfristen durch Mobilize Power Solutions
  • Wenn Mobilize Power Solutions beyond automotive die in Artikel 7.1 und 7.2 genannten Fristen nicht einhält, kann der Kunde Mobilize Power Solutions beyond automotive schriftlich auffordern, die Lieferung und Installation innerhalb einer angemessenen Nachfrist durchzuführen. Kommt Mobilize Power Solutions beyond automotive dieser Aufforderung innerhalb dieser Frist nicht nach, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist der Mobilize Power Solution beyond automotive schriftlich zu erklären. In diesem Fall wird Mobilize Power Solutions beyond automotive dem Kunden den bereits gezahlten Betrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rücktrittserklärung zurückerstatten. Wird Mobilize Power Solutions beyond automotive die Erfüllung der Leistung durch unvorhergesehene Umstände auf die sie keinen Einfluss hat und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann (insbesondere abweichende Standortbedingungen oder höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, Pandemien, hoheitliche Anordnungen), wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so ist Mobilize Power Solutions beyond automotive von ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind.
Artikel 8. Unterauftragsvergabe
Der Kunde erkennt an, dass Mobilize Power Solutions beyond automotive die Erbringung von Teilen oder der Gesamtheit der Dienstleistungen an einen Subunternehmer vergeben kann. Mobilize Power Solutions beyond automotive bleibt allein verantwortlich für die von den Subunternehmern erbrachten Leistungen.
ArtikeL 9. Mängelhaftung
Mobilize Power Solutions beyond automotive gewährleistet, dem Kunden die mangelfreie Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Ladestation gemäß den Bedingungen des Vertrages. Wenn der Kunde innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls feststellt, dass die Hardware Mängel aufweist, wird Mobilize Power Solutions beyond automotive eine schriftliche Mängelrüge übersenden. Mobilize Power Solutions beyond automotive wird nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es ist Mobilize Power Solution stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder bei Verschleiß. Gleiches gilt bei Schäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung, eines ungeeigneten Baugrundes oder äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen nur in dem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, kann Mobilize Power Solutions beyond automotive die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt verlangen. Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Artikel 13. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Artikel 10. Preise
  1. Angebotspreis Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich in Euro und, soweit diese nicht gesondert ausgewiesen ist, zzgl. Umsatzsteuer.
  2. Im Angebotspreis nicht enthaltene Leistungen Für alle Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, fallen für den Kunden zusätzliche Kosten an.
  3. Gebühr für das Duplikat einer Rechnung Für das Duplikat einer Rechnung, welche weniger als sechs (6) Monate alt ist, werden 4,80€ berechnet.
Artikel 11. Fakturierung
Sobald die Zahlung des Restbetrags des Angebotspreises erfolgt ist, wird Mobilize Power Solutions beyond automotive dem Kunden per E-Mail eine Rechnung zusenden, in der alle im Rahmen des Vertrags in Rechnung gestellten Kosten zusammengefasst sind.
Artikel 12. Bezahlung
  1. Fälligkeit der Zahlung Die Zahlung des Kunden erfolgt gemäß den auf dem Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen.
  2. Online-Zahlung Sofern der Kunde die Online-Zahlung per Kreditkarte in zwei Schritten wählt, gilt folgendes: • Der Kunde verpflichtet sich, die in dem Angebot genannte Anzahlung bei Vertragsschluss beim RENAULT Händler zu leisten, • der Restbetrag wird innerhalb von 5 Werktagen nach dem Tag der Installation der Ladestation beim Kunden beglichen • sofern der Kunde ausschließlich die Hardware ohne Installation erwirbt, so ist der vollständige im Angebot benannte Preis bei Vertragsschluss beim RENAULT Händler zu leisten.
  3. Finanzierung durch Mobilize Financial Services Mobilize Financial Services, ein Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland bietet dem Kunden passende Finanzierungsmöglichkeiten über den RENAULT Händler an. Es gelten die Darlehensbedingungen der Mobilize Financial Services. Der Kunde hat der ELTO den Abschluss eines solchen Finanzierungsvertrages innerhalb von 5 Werktagen vor dem Tag der Installation der Ladestation nachzuweisen (spätestens 2 Werktage vor dem Installationsdatum). Im Falle einer anderweitigen Finanzierung gilt Ziffer 12.2.
  4. Verspätete Zahlung Im Falle einer fehlenden Vorabüberweisung bzw. des Nachweises einer Finanzierung über Mobilize Financial Services innerhalb von 2 Werktagen vor der Installation ist Mobilize Power Solutions beyond automotive berechtigt, den Installationstermin zu stornieren und dem Kunden einen neuen Termin vorzuschlagen.
  5. Eigentumsvorbehalt Mobilize Power Solutions beyond automotive bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Hardware.
Artikel 13. Haftung
Mobilize Power Solutions beyond automotive haftet nur im Falle eines vom Kunden ordnungsgemäß nachgewiesenen Fehlers und nur für bestimmte, direkte und materielle Schäden, die der Kunde erlitten hat unter Ausschluss aller indirekten und/oder immateriellen Schäden. In jedem Fall haftet Mobilize Power Solutions beyond automotive nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Versäumnisses seinerseits (insbesondere aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden) oder im Falle höherer Gewalt entstehen, die insbesondere auf eine Störung, eine vollständige oder teilweise Nichtverfügbarkeit der Telekommunikationsnetze und/oder eine Verschlechterung des Kommunikationssignals aufgrund von Wetterbedingungen zurückzuführen ist. Mobilize Power Solutions beyond automotive haftet auch nicht für die Unmöglichkeit, die Dienstleistungen zu erbringen, wenn es zu einem Stromausfall kommt, der nicht von Mobilize Power Solutions beyond automotive verursacht wurde.
Artikel 14. Kündigung
Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine der Parteien, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung zur Nichterfüllung korrigiert wird, ist die nicht säumige Partei berechtigt, den Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die gegenüber der säumigen Partei geltend gemacht werden können. Sollte ein Fall höherer Gewalt eintreten, der es unmöglich macht, einen erheblichen Teil der Leistungen für mehr dreißig (30) Tage zu erbringen, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen kündigen.
Artikel 15. Schlussbestimmungen
Die vorliegenden AGB, das Angebot und das Bestellformular stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftliche vereinbart werden. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und seiner sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte. Eine unwirksame Bestimmung oder Lücke in dem Vertrag werden die Vertragspartner durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags am nächsten kommt. § 139 BGB wird insgesamt abbedungen.
Artikel 16. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Mobilize Power Solutions beyond automotive gilt ausschließlich deutsches Recht.
Artikel 17. Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, hat er ein Widerrufsrecht, über das er wie folgt belehrt wird: Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Elto DACH GmbH, Gasstraße 18, 22761 Hamburg Tel. +49 40 7529014 0 Fax. 040 7529014-99 E-Mail. info@mobilize-ps.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückführen ist. Muster-Widerrufsformular An Elto DACH GmbH Gasstraße 18 22761 Hamburg E-Mail: info@mobilize-ps.de Ich/Wir (*) widerrufe/n hiermit meinen/unseren (*) Kaufvertrag über die folgenden Güter (*) / für die Bereitstellung der folgenden Dienstleistungen (*), – Bestellt am (*) / erhalten an (*), – Name des/der Kunden, – Adresse des/der Kunden, – Unterschrift des/der Kunden (nur wenn dieses Formular auf Papier ausgefüllt wird), – Datum ___________ (*) Nichtzutreffendes bitte streichen. Rev. 01/2022, gültig ab 07.06.2022

Rufen Sie uns gerne an

+49 40 7529 014 – 0